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www.notarzt-weinstrasse.de
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Liebe Eltern, Liebe Patienten, Bei einer Sauerstoffminderversorgung beginnt das Gehirn nach 3 Minuten, bei Kindern unter Umständen sogar früher, an zu sterben. Um dem Patienten zu helfen und das therapiefreie Intervall zu minimieren, ist das ärztliche First Responder Notarzteisatzfahrzeug (NEF)in Dienst gestellt worden. Diese Fahrzeuge sind nicht im Bedarfsplan der Kostenträger vorgesehen, und müssen ausschließlich durch Spendengelder finanziert werden. Zur Unterstützung vorhandener Ressourcen ist die Initiative Kindernotarzt Weinstrasse e.V. ins Leben gerufen worden. Notfälle, besonders bei Säuglingen und Kindern, erfordern besondere Erfahrung und spezielles Material. Das Fahrzeug wird bei allen Notfalleinsätzen in der Umgebung von der Rettungsleitstelle alarmiert. Durch spezielle Schulung des Notarztes in European Paediatric Life Support und durch besondere Ausstattung, ist das NEF in der Lage, jeden Kinder- und Erwachsenennotfall optimal zu versorgen. Bitte helfen Sie uns dieses Projekt weiter finanzieren zu können. Werden Sie Mitglied oder Spenden Sie einen kleinen Betrag. (Vom Finanzamt anerkannte Spendenquittungen können ausgestellt werden.) Danke im Namen aller Patienten denen wir bisher helfen konnten und in Zukunft helfen werden. Dr. med. Werner Weishaupt 1. Vorsitzender
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Auszug
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SATZUNG
DES
"FÖRDERVEREIN
KINDERNOTARZT WEINSTRASSE"
vom 20.5.2005
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§ 1
Name und Sitz des Vereins
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(1)
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Der Verein führt den Namen "Förderverein Kindernotarzt Weinstrasse" und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz "e.V."
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(2)
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Der Verein hat seinen Sitz in 67487 Maikammer.
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§ 2
Zweck des Vereins
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(1)
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Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterhaltung eines notärztlichen First-Respondersystems in Maikammer und Umgebung.
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(2)
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Aus rechtlichen Gründen wird das System hauptsächlich für Kinder, aber auch für Erwachsene eingerichtet, da im Notfall die Versorgung von Erwachsenen genauso erfolgen muss wie die Versorgung von Kindern.
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(3)
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverordnung.
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(4)
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Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahme
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(5)
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Ein Notarzteinsatzfahrzeuge (nachfolgen NEF genannt). Mit zusätzlicher pädiatrischer Spezialausrüstung, soll durch den Förderverein finanziert und unterhalten werden. Wenn nicht genug Mittel zur Verfügung stehen, soll das Fahrzeug gemietet werden.
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(6)
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Durch das Anschreiben der Kreisverwaltung vom 18.05.2005 hat der Verein als Auflage bekommen, dass Fahrzeug aus rechtlichen Gründen über den Träger DRK Maikammer anzumelden.
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(7)
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Notärzte sollen die Möglichkeit bekommen, sich speziell, über die unentgeltliche Mitfahrmöglichkeit, für die Ausbildung als Notarzt zu qualifizieren und Erfahrungen in der Notfallmedizin, speziell bei Kindernotfällen, zu bekommen.
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(8)
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Der Verein bildet auch Notärzte und Bürger in Erwachsenen –und Kindernotfällen aus. Die Bezahlung dafür ist freiwillig und als Spende anzusehen.
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(9)
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Die Notärzte sollen zusätzlich zu den allgemein üblichen Anforderungen über einen Kurs nach European Paediatric Life Support (EPLS) verfügen.
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(10)
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Die Öffentlichkeit soll über die Notwendigkeit eines NEF aufgeklärt werden, da im Rettungsdienstgesetz ein solches System nicht vorgesehen ist, und die Kostenträger ein NEF für Kinder nicht finanzieren wollen.
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(11)
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Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Zusätzliche Ausstattung zur EN-Norm für NEF: Beatmungsgerät Oxylog 3000 ab 5Kg Körpergewicht Notfallultraschallgerät für innere Blutungen und Herzdiagnostik Katheter und Beatmungszubehör sowie Medikamente etc. ab dem Frühgeborenenalter. Kapnometrie und12-Kanal EKG mit Pulsoymetrie
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Die Fahrzeugbeklebung aller Fahrzeuge übernahm rescue-fire.de: 
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